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KANAG

(Kampfstoffnachweisgerät)

 
 

AC-Spürer von Armee und Zivilschutz sind in der Lage, mit dem Kampfstoffnachweisgerät (KANAG) gefährliche Konzentrationen von Nervengiften in Luft nachzuweisen. Nervengiftröpfchen bewirken auf dem Kampfstoffnachweispapier von Armee und Zivilschutz eine typische Gelb- oder Grünfärbung.

Die Nachweisgrenzen betragen:

  • Nervengiftdampf 0,002 – 0,1 mg/m Luft

  • Yperitdampf 2mg/m Luft

Im Deckel des KANAG befindet sich die Anleitung, wie der Nachweis von Nervengift- und Yperitdampf durchzuführen ist.

Die in verschiedenen Armeen eingeführten automatischen Nachweisgeräte können gasförmiges Sarin nachweisen, allerdings zur Vermeidung von Fehlalarme, nur in relativ hohen Konzentrationen. Das automatische C-Nachweisgerät, dessen Beschaffung für die Schweizer Armee gegenwärtig vorbereitet wird, kann hingegen gasförmige Nervengifte in sehr tiefer Konzentration nachweisen. Es wird das KANAG in der Funktion als "Endalarmgerät" ersetzen und zudem ermöglichen, C-Kampfstoffe zu "schnüffeln" und damit erlauben, vergiftete Stellen im Gelände und/oder auf Material zu lokalisieren.

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