AC-Spürer von
Armee und Zivilschutz sind in der Lage, mit dem
Kampfstoffnachweisgerät (KANAG) gefährliche Konzentrationen
von Nervengiften in Luft nachzuweisen. Nervengiftröpfchen
bewirken auf dem Kampfstoffnachweispapier von Armee und
Zivilschutz eine typische Gelb- oder Grünfärbung.
Die
Nachweisgrenzen betragen:
Im Deckel des
KANAG befindet sich die Anleitung, wie der Nachweis von
Nervengift- und Yperitdampf durchzuführen ist.
Die in
verschiedenen Armeen eingeführten automatischen
Nachweisgeräte können gasförmiges Sarin nachweisen,
allerdings zur Vermeidung von Fehlalarme, nur in relativ
hohen Konzentrationen. Das automatische C-Nachweisgerät,
dessen Beschaffung für die Schweizer Armee gegenwärtig
vorbereitet wird, kann hingegen gasförmige Nervengifte in
sehr tiefer Konzentration nachweisen. Es wird das KANAG in
der Funktion als "Endalarmgerät" ersetzen und zudem
ermöglichen, C-Kampfstoffe zu "schnüffeln" und damit
erlauben, vergiftete Stellen im Gelände und/oder auf
Material zu lokalisieren. |